

MMM Akademie
Unser KursangebotFachkunde 1 Technische/r Sterilisationsassistent/in anerkannt nach den Richtlinien der DGSV
Zielgruppe und Lehrgangsinhalte
Der Fachkunde I Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter /innen in der Sterilgutaufbereitung im Gesundheitswesen mit dem Ziel, die Tätigkeitsbezeichnung „Technische/r Sterilisationsassistent/ in“ zu erwerben.
Die Lehrgangsinhalte vermitteln dem Teilnehmer grundlegende Kenntnisse der Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, der verschiedenen Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, Instrumentenkunde, Informationen zur Organisation der Sterilgutversorgung, zu Rechtsgrundlagen und zu Grundsätzen der Qualitätssicherung.
Das Lehrgangsziel ist es, dem Teilnehmer Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, bezogen auf seine Tätigkeit in seinem Arbeitsbereich anhand der Aufgabenstellung, in Theorie und Praxis begreifbar zu machen, das Verständnis für die Verantwortung seiner Aufgabe zu fördern und ihn zu befähigen, die Freigabe sterilisierten Medizinprodukte durchzuführen.
Lehrgangsdauer
Der Fachkunde I Lehrgang umfasst 120 Unterrichtseinheiten inkl. Prüfung, bestehend aus einer schriftlichen Prüfung (Multiple Choice) und einer mündlich-praktischen Prüfung.
gemäß dem aktuellen Rahmenlehrplan der DGSV / SGSV:
- Praxisrelevante rechtliche Rahmenbedingungen
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Grundlagen der Desinfektion
- Dekontamination von Medizinprodukten
- Instrumentenkunde
- Verpackung
- Grundlagen der Sterilisation
- Qualitätsmanagement I und Validierung
- Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Nachweis der praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 150 Stunden á 60 Minuten in einer AEMP auf Grundlage des Tätigkeitkataloges FK1-A der DGSV
Empfehlung zur Teilnahme:
- Mindestens Hauptschulabschluss bzw. eine vergleichbare Schul- oder Berufsbildung
- Lehrgangssprache verstehen, lesen und sprechen können
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am theoretischen Unterricht
- Nachweis der praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 80 Stunden á 60 Minuten auf der Grundlage des Tätigkeitskataloges FK1-B der DGSV zwischen zwei Blöcken theoretischen Unterrichtes